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Aktuelles

Änderung Wochenruhezeit

Keimelmayr – 26.06.2017

Die EU hat im soeben vorgelegten EU-Straßenpaket unter anderem eine Neureglung der Wochenruhezeit für LKW-Fahrer beschlossen. Kern dieser Neuregelung ist, dass es zukünftig LKW-Fahrern verboten ist die vorgeschriebene Wochenruhezeit von 45 Stunden im LKW zu verbringen.

Demnach muss diese Ruhezeit in einer „geeigneten Schlafstätte“ verbracht werden, d.h. Hotelzimmer oder ähnliches. Die praktische Umsetzung dieser Richtlinie wirft für die Transportwirtschaft eine Menge von Fragen auf, insbesondere wo zukünftig LKW`s während der Ruhezeit sicher geparkt werden können oder aber auch wer die Kosten für diese Hotelübernachtungen zukünftig trägt. Wir halten sie weiter informiert!

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