Rufen Sie uns an

Senden Sie uns eine E-Mail

Senden Sie uns eine Preis-anfrage

Aktuelles

Änderungen der Sozialvorschriften im Lkw-Transport (- im Kontext der Umsetzung des EU-Mobilitätspakets.)

Keimelmayr – 23.09.2020

Zum 20. August treten die ersten neuen Regelungen des Mobilitätspaketes in Kraft, um einen sicheren, effizienten und sozial verantwortlichen Straßentransport zu schaffen. Während die Markt- und Berufszugangsverordnung erst in 18 Monaten wirksam wird, gelten ab sofort neue Maßnahmen im Bereich der Sozialvorschriften. Die bisher unklaren Vorschriften und damit unterschiedliche Rechtsauslegung und Durchsetzungspraktik in einzelnen Mitgliedsstaaten soll nun gestoppt werden und für EU-weite Rechtsklarheit sorgen.

Neben dem Verbot, die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, gibt es aber weitere Vorschriften, an die es sich zu halten gilt.
Hier ein Kompaktüberblick:

  • Möglichkeit der Fahrer/Innen, regelmäßig an ihren Wohnsitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens zurückzukehren
  • Verkürzung der Wochenruhezeit nur unter festgelegten Voraussetzungen
  • Verbesserung der Sicherheit von Parkplätzen
  • Regelung bei der Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Lenkzeit im Ausnahmefall
  • Einbeziehung leichter Nutzfahrzeuge in den Anwendungsbereich der Verordnung
  • Intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Generation wird schrittweise zur Pflicht

All diese Maßnahmen werden zukünftig maßgebliche Veränderungen im internationalen Güterverkehr mit sich bringen. So könnten Transportpreise möglicherweise steigen und diverse Unternehmen und Nationen könnten sich aus dem internationalen Güterverkehr zurückziehen. Wir bei Keimelmayr sind als flexibles und anpassungsfähiges Unternehmen vorbereitet und haben die Lage im Griff, damit Sie sich wegen der Maßnahmen keine Sorgen machen müssen.