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Aktuelles

Entsendung von Mitarbeitern im Transportbereich nach Österreich

Keimelmayr – 09.02.2017

Österreich exekutiert per 1.1.2017 das Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz ( LSD-BG), was nichts anderes heißt als, dass jeder Fahrer eines ausländischen LKW´s, welcher in Österreich be- oder entlädt, ab sofort beim Finanzministerium vorab angemeldet werden muss.

Zusätzlich hat jeder Fahrer seinen Arbeitsvertrag, seine Lohnaufzeichnungen, etc. mitzuführen.

Derzeit ist aufgrund der überraschenden Einführung und ungenügenden Vorbereitungen seitens des Gesetzgebers die Einhaltung der Vorschriften nur bedingt möglich und es wird damit gerechnet, dass es in den nächsten Wochen zu Verzögerungen im internationalen LKW Verkehr kommen kann. Zudem drohen bei Nichteinhaltung Strafen bis zu € 20.000.-

Mehr dazu finden Sie hier.

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