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Aktuelles

Erweiterte LKW-Fahrverbote

Keimelmayr – 26.06.2017

Wie jedes Jahr gelten während der Sommer/ Ferienzeit erweiterte LKW-Fahrverbote in Europa. Leider gibt es keine einheitlich geregelten Vorschriften, sondern jedes europäische Land hat dazu seine eigenen Gesetze erlassen.

Wer mit dem LKW quer durch Europa fahren will und kein hohes Bußgeld kassieren möchte, muss sich daher genau kundig machen, wo und wann er fahren darf.

Einige Beispiele: In Deutschland gilt ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot von 0 bis 22 Uhr, dazu kommt in der Ferienreisezeit (Juli, August) auch am Samstag von 7 bis 20 Uhr ein LKW-Fahrverbot. In Österreich gilt das Fahrverbot von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr, dazu ein Nachtfahrverbot von 22 bis 5 Uhr.

In der Schweiz gibt es ein Nachtfahrverbot, für das Wochenende gelten je nach Kanton unterschiedliche Vorschriften, in Frankreich gilt das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, in Spanien nur für den Gefahrguttransport. In allen Ländern gibt es zudem Ausnahme- und Sonderregelungen.

In den osteuropäischen Staaten sind die LKW-Fahrverbote ebenfalls unterschiedlich geregelt, generell aber nicht so streng wie in Westeuropa.

Damit Ihre Güter rechtzeitig an den Bestimmungsort kommen beraten und informieren Sie unsere Mitarbeiter gerne!

Eine generelle Übersicht über LKW-Fahrverbote finden sie unter:
www.fahrverbot.com/wochenendfahrverbot/