Mit der am 14.4.2016 vom Europäischen Parlament beschlossenen Datenschutz-Grundverordnung werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht.
Die Bestimmungen der DSGVO gelten ab 25.5.2018. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen. Damit kommen wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zu.