Am 21.2.2022 treten weitere neue Regelungen im europäischen Güterfernverkehr in Kraft. Diese Regelungen werden im sogenannten EU-Mobilitätspaket festgeschrieben und zu Änderungen und Verlagerungen von Kapazitäten führen. Ziel ist es, seitens der EU eine Vereinheitlichung im Straßengüterverkehr zu schaffen, den Wettbewerb fairer zu gestalten und last but not least die Angestellten (in der Regel die Fahrer) besser zu schützen.
Die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick:
- Ab Anfang Februar müssen alle Grenzübertritte des LKWs dokumentiert werden. Dies entweder automatisch mit sogenannten „intelligenten Tachogeräten“ der neuesten Generation oder bei allen anderen (auch digitalen) Geräten „analog“ durch den Fahrer bei der ersten Haltemöglichkeit nach dem Grenzübertritt.
- Weiters wurden die sogenannten „Entsendebestimmungen“aktualisiert und verschärft. Hierfür wurde ein neues digitales Portal geschaffen (www.postingdeclaration.eu), in welchem die Frächter und Spediteure die Entsendungen der Fahrer anmelden müssen.
- Ab 21.2.2022 tritt die Rückkehrpflicht für LKW und die Rückkehroption für Fahrer in Kraft. Das bedeutet, dass das Fahrzeug alle 8 Wochen in jenes Land zurückkehren muss, in welchem dieses angemeldet ist. Weiters muss dem Fahrer mindestens einmal in 4 Wochen ermöglicht werden, an seinen Wohnort oder an die Betriebsstätte zurückzukehren.
- Ab Mai 2022 werden alle Beförderungen im gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht genehmigungspflichtig. Bisher galt dies nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.
Wie bei vielen EU-Richtlinien und Verordnungen stellt die Umsetzung eine massive Herausforderung dar und die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, welche Auswirkungen dieses Mobilitätspaket auf den europäischen Straßengüterverkehr hat.
Es ist aber anzunehmen, dass es in Summe zu einer Verknappung der Kapazitäten am derzeit ohnehin angespannten europäischen LKW-Transportmarkt kommen wird. Folgt man den bekannten Regeln des Marktes, wird dies auf Destinationen von und nach Westeuropa unweigerlich zu Preissteigerungen führen. Umgekehrt kann es sein, dass durch die Rückkehrpflicht der Fahrzeuge (hauptsächlich nach Osteuropa) die Preise auf diesen Relationen unter Druck kommen.
Weitere bereits angekündigte Maßnahmen, wie die Einführung des elektronischen Frachtbriefes (e-CMR), weitere Anpassungen der Maut am tatsächlichen CO2-Ausstoß und die ab 2023 gültige Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD) für den Mittelstand, werden auch künftig für ein bewegtes Marktumfeld sorgen.
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