Das nächtliche Fahrverbot auf der Inntalautobahn A12 hat bisher einige Ausnahmen zugelassen. Während das Nachtfahrverbot, zwischen Langenkampfen und Zirl bisher nur für Lkws und Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t galt, gab es für schwere Nutzfahrzeuge, welche die Euro-6-Emissionsnorm erfüllten, eine Ausnahmeregelung.
Diese Ausnahme ist jedoch mit dem 1. Januar 2021 ausgelaufen. Ausgenommen von der nächtlichen Verkehrsbeschränkung sind demnach nur noch:
- Transporte, bei denen verderbliche Lebensmittel mit einer Haltbarkeit von nur wenigen Tagen und zyklische Druckerzeugnisse überwiegen,
- Transporte, die für eine dringende medizinische Versorgung notwendig sind
- Transporte von lebenden Tieren,
- Transporte im Zusammenhang mit dem Bau und Wiederaufbau bestimmter Straßen- und Eisenbahninfrastruktur
- Abschleppen von Fahrzeugen und Pannenhilfe,
- Transport zum Zweck des Verladens oder Umladens auf Bahntransport zu oder von den Bahnhöfen in Hall und Wörgl
Zudem kommt die Ausweitung des Euroklassenfahrverbotes hinzu. Während bisher für Lastkraftwagen über 7,5 t nur für die niedrigsten Emissionsklassen 1, 2, 3 und 4 ein Fahrverbot galt, gilt diese seit dem 1. Januar 2021 auch für Lkws mit Euronorm 5. Infolgedessen sind (Transit)-Transporte über den Brenner nach Italien mit Euro-5-Fahrzeugen nicht mehr möglich.
Wie sich diese Fahrverbote auf die Transportabläufe letztendlich auswirken, bleibt jedoch abzuwarten. Das Team von Keimelmayr wird aber auch diese Herausforderungen für seine Kunden bestmöglich lösen.