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Aktuelles

INCOTERMS 2020: Neuerungen im Überblick

Keimelmayr – 22.01.2020

Die österreichische Wirtschaft, insbesondere die österreichische Industrie, ist sehr stark internationalisiert. Grenzübergreifende wirtschaftliche Beziehungen sind dabei durch die International Commercial Terms, kurz INCOTERMS geregelt. Diese werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) verwaltet und erfuhren jüngst eine Überarbeitung, die mit dem 1. Jänner 2020 in Kraft trat. Wir geben einen Kompaktüberblick über die wichtigsten Neuerungen. 

  • DAT wird DPU: Die “Entladeklausel” DAT wird geändert zu DPU – künftig kann jeder beliebige vereinbarte Ort der Bestimmungsort einer Ladung sein. Es muss sich bei einem Bestimmungsort daher nicht mehr um ein Terminal handeln.
  • FCA – “On-Board” Bill of Lading ist künftig möglich. Neu ist, dass der Käufer optional seinen Frachtführer anweisen kann, dem Verkäufer ein „on board“-Konnossement zur Verfügung zu stellen.
  • Der Versicherungsschutz in den Klauseln CIP und CIF wird an die aktuelle Praxis angepasst: bei CIP künftig auf ICC A („all risk“), bei CIF unverändert auf ICC C (Mindestdeckung)  
  • E, F und D-Klauseln erlauben künftig auch den Transport mit eigenen Transportmitteln.
  • Zudem enthalten die aktualisierten INCOTERMS klare Regeln zur Verteilung von Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten.

Mehr Informationen zu den aktualisierten Terms finden Sie unter: https://www.icc-austria.org/incoterms2020.htm 

Gerne hilft Ihnen auch unsere Akkreditivberatung bei Fragen zu Neuerungen der INCOTERMS 2020 weiter.

INCOTERMS 2020