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Aktuelles

Update Situation Italien Corona Virus

Keimelmayr – 26.03.2020

wir bitten Sie folgende neue bzw. gestern erlassene Verordnungen zu beachten:

Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu Italien
» BGBl. II 84/2020

Für die Einreise aus Italien ist ab jetzt grundsätzlich ein ärztliches Zeugnis erforderlich (max. 4 Tage alt bei Einreise). Ausgenommen davon ist aber der Güterverkehr (Lenker, Betriebspersonal). Für diese ist die Regelung über stichprobenartige Kontrollen im Verdachtsfall zu beachten.
» BGBl. II 87/2020
» BGBl. II 81/2020

Weiters ist zu beachten, dass der Schienenverkehr aus Italien grundsätzlich eingestellt wird – ausgenommen davon sind aber Züge im Güterverkehr.
» BGBl. II 86/2020

Sobald wir über neue Informationen verfügen werden wir wieder berichten!