wir bitten Sie folgende neue bzw. gestern erlassene Verordnungen zu beachten:
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu Italien
» BGBl. II 84/2020
Für die Einreise aus Italien ist ab jetzt grundsätzlich ein ärztliches Zeugnis erforderlich (max. 4 Tage alt bei Einreise). Ausgenommen davon ist aber der Güterverkehr (Lenker, Betriebspersonal). Für diese ist die Regelung über stichprobenartige Kontrollen im Verdachtsfall zu beachten.
» BGBl. II 87/2020
» BGBl. II 81/2020
Weiters ist zu beachten, dass der Schienenverkehr aus Italien grundsätzlich eingestellt wird – ausgenommen davon sind aber Züge im Güterverkehr.
» BGBl. II 86/2020
Sobald wir über neue Informationen verfügen werden wir wieder berichten!